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Informationen zur Grundsteuerreform

1. Was ist die Grundsteuer?

Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, besteuert. Sie wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Von der Grundsteuer sind also alle Personen einer Gemeinde direkt oder indirekt betroffen. Diese Einnahmen kommen auch Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, zugute. Damit werden zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Feuerwehren sowie der Erhalt der kommunalen Infrastruktur finanziert. Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html bzw. mithilfe des folgenden QR-Codes:

  QR-Code 

 

2. Warum gibt es eine Grundsteuerreform und ab wann wirkt sie?

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheitswerte erhoben werden. Die auf dem bisherigen Recht basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis neuer Bescheide erhoben.

 

3. Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform? 

Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide war eine neue Hauptfeststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchgeführt wurde. Dabei wurden alle Grundstücke und Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vom Finanzamt neu bewertet.

Anhand Ihrer Angaben hat das Finanzamt den aktuellen Grundstückswert ermittelt und diesen sowie den neuen Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Die betreffenden Schreiben des Finanzamtes sollten Ihnen bereits vorliegen.

 

4. An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei konkreten Fragen zur Neubewertung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Freiberg, Brückenstraße 1, 09599 Freiberg, welches unter der Telefonnummer 03731/379-9006 eine entsprechende Hotline eingerichtet hat.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie zudem unter: www.grundsteuer.sachsen.de

 

Wichtige Hinweise zu den neuen Hebesätzen

Die Grundsteuerreform führt auf Grundlage der beim Finanzamt eingereichten Feststellungserklärungen zu einer Neuberechnung der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Alle betroffenen Eigentümer erhalten daher voraussichtlich Anfang Januar 2025 auch neue Grundsteuerbescheide von der Gemeinde, die die aktualisierten Werte berücksichtigen. In diesem Rahmen wird es auch in Bobritzsch-Hilbersdorf eine Anpassung der Hebesätze geben. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21. November 2024 wurden diese wie folgt reduziert:

 

Grundsteuer A:  260 %   (bisher: 300 %)

Grundsteuer B:  350 %   (bisher: 390 %)

 

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen folgende wichtige Informationen geben:

 

1. Steuerpflichtige mit SEPA-Mandat:

Steuerpflichtige, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Die Anpassung der Grundsteuerbeträge erfolgt automatisch durch die Gemeinde. Die entsprechenden Beträge werden zum Fälligkeitstermin abgebucht, ohne dass Sie aktiv tätig werden müssen.

 

2. Änderung von Daueraufträgen:

Steuerpflichtige, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, müssen diesen rechtzeitig anpassen. Da die Grundsteuer ab 2025 auf Basis der neuen Hebesätze berechnet wird, kann der bisherige Dauerauftrag möglicherweise nicht mehr den richtigen Betrag widerspiegeln. Bitte überprüfen Sie Ihren Dauerauftrag und passen Sie ihn entsprechend den neuen Bescheiden an, um Überzahlungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die entsprechenden Änderungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Grundsteuerzahlungen reibungslos und korrekt abgewickelt werden können.

Für Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

 

Zusammenfassung:

• Im Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

• Steuerpflichtige mit Dauerauftrag müssen diesen anpassen, um korrekte Zahlungen zu leisten.

• Steuerpflichtige mit SEPA-Mandat müssen nichts weiter tun, die Anpassung erfolgt automatisch.

• Für Rückfragen zur Grundsteuererhebung bzw. zu den neuen Hebesätzen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mi, 04. Dezember 2024

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