öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit
vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026
statt.
Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Der Text der Bekanntmachung wird außerdem im Amtsblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, Sekretariat, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Montag 7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr,
und in der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum.
In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.
Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.
Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu
Kompensationsmaßnahmen / Hinweise zur Biotopkartierung und Klimaschutz
Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand
Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene
Hinweise zur Entwässerungskonzeption
vom 15.11.2024
Hinweise zum Radonschutz
Hinweise zur geologisch-hydrologischen Situation und Versickerung
von Niederschlagswasser
Hinweise zur Lage im Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung
Hinweise zum Immissionsschutz
Hinweise zum benachbarten Vorranggebiet
Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf bzw. in der Stadtverwaltung Freiberg Obermarkt 24, 09599 Freiberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
(Unterschrift und Siegel)
René Straßberger
Verbandsvorsitzender








































