Digitale Grundschulanmeldung
Für das Schuljahr 2027/2028 bietet das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit der digitalen Schulanmeldung an.
Eltern haben im Zeitraum von Samstag, 1. August bis Dienstag 15. September 2026 über folgenden Link die Möglichkeit, ihr Kind online an einer Grundschule anzumelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen, oder wenn Eltern die digitale Anmeldung nicht nutzen möchten, bleibt das bisherige Anmeldeverfahren bestehen.
Die Zuordnung zur zuständigen Grundschule erfolgt anhand der Wohnanschrift und der festgelegten Schulbezirke.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können an folgendes Postfach übermittelt werden:
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