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Grundschule Naundorf

Unsere Grundschule befindet sich in einer schönen, ruhigen Lage. Im Gebäude ist auch die Kindertagesstätte untergebracht. Mit dem Schulbus haben die auswärtigen Schüler eine gute Verbindung von und zur Schule.

Sport und Bewegung wird an unserer Grundschule schon immer groß geschrieben. Eine gut eingerichtete Turnhalle steht uns dafür zur Verfügung. Der Sportplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe und ein Freibad haben wir ebenfalls in unserer Gemeinde.

In der großen Pause nutzen die Kinder die Gelegenheit, sich bei verschiedenen Übungen sowie Spielen zu betätigen.

 

Hier die aktuellen Unterrichts- und Pausenzeiten der Grundschule Naundorf:

1. Stunde:07.45 - 08.30 Uhr1. BlockUnterrichtsbeginn:07.45 Uhr
2. Stunde:08.30 - 09.15 UhrFrühstückspause:09.15 - 09.45 Uhr - 30 Min.
3. Stunde:09.45 - 10.30 Uhr große Pause:10.30 - 10.55 Uhr - 25 Min.
4. Stunde:10.55 - 11.40 Uhr2. Block  
5. Stunde:11.40 - 12.25 Uhr  
6. Stunde:12.45 - 13.30 Uhr Mittagspause:12.25 - 12.45 Uhr - 20 Min.
   Gesamtpausenzeit:                                   75 Min.

 

Das Freizeitangebot ist umfangreich. Im Rahmen des Ganztagsangebotes gibt es mehrere AGs auf sportlichem, musischem, kreativ künstlerischem Gebiet und der praktischen Tätigkeit.

 

Wir pflegen auch viele Traditionen an unserer Schule. So z.B.:

-            den Wettkampf: „Wer ist der Stärkste?“ (mit Wanderpokalübergabe)

-            die Wintersportmeisterschaften

-            Sport- und Schulfeste

-            Olympiaden in Mathematik

-            Lesefest mit Lesenacht

-            Teilnahme am Internationalen Vorlesetag

-            Pyramide anschieben gemeinsam mit der Kita "Sonnenblumenkinder"

 


Inkrafttreten/Umsetzung Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.


Hausordnung der GS Naundorf

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