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Erneuerbare Energien

1. Karte mit Windenergieanlagen (WEA) im Genehmigungsverfahren & WEA im Betrieb/vor Inbetriebnahme

 

Unter dem nachfolgenden Link sind in einer Karte des Freistaates Sachsen die WEA im Genehmigungsverfahren & bereits genehmigte WEA im Betrieb/vor Inbetriebnahme dargestellt. Die Karte wird durch die Genehmigungsbehörden fortlaufend aktualisiert.

 

WEA im Genehmigungsverfahren

 

Achtung! WEA-Anträge auf Vorbescheid (d.h. kein vollständiger Genehmigungsantrag) sind in der Karte nicht enthalten, da diese Anträge nicht zwangsläufig zu einem Genehmigungsantrag führen. Ein positiver Vorbescheid berechtigt nicht zur Errichtung oder zum Betrieb oder zur Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen. All dies bleibt dem immissionsschutzseitigen Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

2. Genehmigungsbehörde für WEA

 

Die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen (WEA) ist in der Regel die untere Immissionsschutzbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte (in Sachsen z. B. Landratsämter). Die Immissionsschutzbehörde prüft Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), inklusive Natur-, Bau- und Schallschutz.

 

Für WEA im Landkreis Mittelsachsen ist das Landratsamt Mittelsachsen die zuständige Genehmigungsbehörde.

 

LRA Mittelsachsen

Referat Immissionsschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4093
Fax: 03731 799-4031
poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de

 

3. Energiebilanz der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

 

Im Jahr 2023 wurden in Bobritzsch-Hilbersdorf 32,8 Mio kWh Strom aus dem Stromnetz bezogen. Dem gegenüber stehen 56,7 Mio kWh, die über erneuerbare Energie in Bobritzsch-Hilbersdorf erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurden. Damit wird in unserer Gemeinde 73 Prozent mehr Strom erzeugt, als in der Gemeinde aus dem Stromnetz bezogen wird.

 

Die Energiedaten werden der Gemeinde immer im Herbst (mit zwei Jahren Versatz) zur Verfügung gestellt. Der Versatz hängt mit der Erstellung des Jahresabschlusses und nachfolgender Testierung durch unseren Wirtschaftsprüfer zusammen.

 

 

Arbeit [kWh/a]

 

Stromlieferung für

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

 

2019

2020

2021

2022

2023

     

 

Haushalts- und Gewerbekunden

8.017.685

8.684.275

8.990.403

8.503.304

8.046.519

 

 

 

 

 

 

Industriekunden und großes Gewerbe

30.391.233

26.093.723

26.138.453

23.678.992

24.746.529

 

 

 

 

 

 

Summe

38.408.918

34.777.998

35.128.856

32.182.296

32.793.048

 

     
Energieart

Jahr

Einspeisekapazität

Anzahl Anlagen

Arbeit 

 

 

[kVA]

[Stück]

[kWh/a]

 

 

   
Solarenergie

2023

26.555

364

26.501.581

  

 

 

 

Windenergie

2023

12.758

6

25.192.254

  

 

 

 

Biomasse 

2023

1.244

3

5.003.652

  

 

 

 

Sonstige Brennstoffe gemäß KWKG
(feste / flüssige / gasförmige) 

2023

24

5

19.195

  

 

 

 

Summe

2023

40.600

379

56.716.682

 

 

Arbeit [kWh/a]

Energieart

Jahr

Jahr

 

2022

2023

   
Solarenergie

29.536.342

26.501.581

   
Windenergie

18.508.830

25.192.254

   
Biomasse 

5.041.659

5.003.652

   
Sonstige Brennstoffe gemäß KWKG
(feste / flüssige / gasförmige) 

72.316

19.195

   
Summe

53.159.147

56.716.682

 

4. Standpunkt der Gemeinde

 

Der politische Standpunkt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf zur Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energie wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf verankert. 

 

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, welche sich aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ergibt, wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf zur Steuerung der Bodennutzung und städtebaulichen Entwicklung ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der seit dem 15. Februar 2024 rechtskräftig ist. Das verfassungsmäßig geschützte Selbstverwaltungsrecht gibt uns als Kommune die Befugnis, planerische Leitlinien ohne staatliche Einmischung zu entwickeln und somit die konkrete Entwicklung unseres Territoriums selbst zu gestalten. 

 

Als Gemeinde sehen wir uns in der Verantwortung, unsere ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen, der sozialen Akzeptanz sowie der potenziellen Beeinträchtigung der Lebensqualität durch weitere Projekte mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie zu äußern. 

Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf bereits mehrere Sondergebiete Wind mit insgesamt 6 bestehenden Anlagen sowie zahlreiche Solarparks und Biomasseerzeugungsanlagen im Gemeindegebiet etabliert hat und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie leistet. 

 

Konkret hatten wir im Jahr 2023 in unserem Gemeindegebiet eine Netzeinspeisung aus EEG und KWKG mit 379 Anlagen in Höhe von 56.716.682 Kilowattstunden. Dem entgegen stand im Jahr 2023 ein Strombezug der gesamten Gemeinde in Höhe von 32.793.048 Kilowattstunden aus dem Netz. 

Es ist damit festzustellen, dass wir bereits 2023 bereits 73 Prozent mehr Strom erzeugt bzw. in das Netz eingespeist haben, als die Gemeinde inklusive Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost aus dem Netz verbraucht hat. Weiterhin ist festzustellen und durch die Statistik des Grundversorgers belegbar, dass die Stromerzeugung jährlich steigt, da durch kommunale und private Investitionen immer mehr Anlagen an das Stromnetz angeschlossen sind bzw. werden.

 

Mit der steigenden Anzahl an kommunalen und privaten Erzeugungsanlagen sinkt gleichzeitig der Strombedarf aus dem Netz, da insbesondere der erzeugte Strom aus Photovoltaikanlagen zunehmend selbst verbraucht wird. 

 

Im Gesamtkontext ist weiterhin zu berücksichtigen, dass der Landkreis Mittelsachsen die aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindGB) gesetzten Flächenziele von 1,3% bzw. 2,0% mit dem aktuellen Ausbaustand (2,1%) bereits deutlich übertroffen hat. Dass, unter Berücksichtigung der vorhandenen Windgebiete und der Repoweringgebiete aus dem Raumplan Wind, keine neuen Windgebiete für Mittelsachsen ausgewiesen werden, wurde durch die Verbandsräte des Regionalen Planungsverbandes Region Chemnitz in der Sitzung am 26.11.2025 per Beschluss bestätigt. Damit sollte ausgeschlossen sein, dass im Raumordnungsplan Wind (ROPW), der sich in Aufstellung befindet, aus den jetzigen mittelsächsischen Potenzialflächen weitere Vorrang-/Eignungsgebiete Wind entstehen.

 

Weitere Gebiete sind seitens der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf nicht vorgesehen und können damit auch nicht befürwortet werden.

 

Abweichend von den Freiflächen werden wir in Bobritzsch-Hilbersdorf weiterhin das Potenzial an Dachflächen der kommunalen Liegenschaften für Photovoltaik nutzen, wenn eine Installation wirtschaftlich darstellbar ist und damit eine Energiekosteneinsparung einher geht.

 

5. Verfahren Raumordnungsplan Wind (ROPW) Planungsverband Region Chemnitz

 

https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/

 

 

 Karte Region um Bobritzsch-Hilbersdorf 

6. Verfahren Raumordnungsplan Wind (ROPW) Planungsverband Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge

 

https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles 
 

7. Übersicht Antragsverfahren Bobritzsch-Hilbersdorf

 

  Genehmigungsverfahren