Silbernes Erzgebirgelogo-geoparkErzgebirge2

 
Sporthalle Niederbobritzsch | zur Startseitealte-foersterei | zur StartseiteWegweiser | zur StartseiteSohra | zur StartseiteFreibad Naundorf | zur StartseiteWiese Oberbobritzsch | zur StartseiteWinter D. Friedrich | zur StartseiteNiederbobritzsch Feld | zur StartseiteBlick auf Naundorf | zur StartseiteWinterlandschaft D. Friedrich2 | zur StartseiteTafel Naundorf | zur Startseite"Goldener Löwe" Niederbobritzsch | zur StartseiteMittelpunkt von Sachsen | zur StartseiteBrücke Bergstraße | zur StartseiteBlick vom Lattenbusch | zur StartseiteSohra Feld | zur StartseiteGrundschule und Kita Naundorf | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteTurnhalle Hilbersdorf | zur StartseiteGrundschule Hilbersdorf | zur StartseiteBürgerhaus Sohra | zur StartseiteWinterwald D. Friedrich | zur StartseiteKirche Oberbobritzsch | zur StartseiteCarolahof Hilbersdorf | zur Startseitemuehlenweg | zur StartseiteGrundschule Oberbobritzsch | zur StartseiteWehr | zur StartseiteBahnhofsplatz Naundorf | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteFreilichtbühne Niederbobritzsch | zur StartseiteGarage Sohra | zur StartseiteSchmiedegasse | zur Startseite"bei Zwillings" Hilbersdorf | zur StartseiteGemeindeamt in Niederbobritzsch | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Der Text der Bekanntmachung wird außerdem im Amtsblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, Sekretariat, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Montag                                   7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                            9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Freitag                                    7 Uhr bis 12 Uhr,

und in der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                             9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum.

In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 08.11.2024

  • Hinweise zum Schutzgut Boden

  • Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 12.11.2024

  • Hinweise zum Monitoring von Umweltauswirkungen

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu

Kompensationsmaßnahmen / Hinweise zur Biotopkartierung und Klimaschutz

  • Schutzgut Wald

Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene

  • Schutzgut Wasser

Hinweise zur Entwässerungskonzeption

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 15.11.2024

  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Radonschutz

Hinweise zur geologisch-hydrologischen Situation und Versickerung

von Niederschlagswasser

  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 29.10.2024

  • Schutzgut Tiere

Hinweise zur Lage im Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung

  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Immissionsschutz

  • Schutzgut Landwirtschaft

Hinweise zum benachbarten Vorranggebiet

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf bzw. in der Stadtverwaltung Freiberg Obermarkt 24, 09599 Freiberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

(Unterschrift und Siegel)

René Straßberger

Verbandsvorsitzender