Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli 2020
Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pficht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.
Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen: Neben Familienfeiern in angemieteten Räumen oder Gaststätten mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept und maximal 1000 Besuchern können stattfnden. Private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit sind weiterhin ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig.
Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigtem Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
Die Hygienekonzepte müssen beim Gesundheitsamt des LRA Mittelsachsen zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Rechtsverordnung gilt vom 18. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020.
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