Silbernes Erzgebirgelogo-geoparkErzgebirge2

 
Sohra Feld | zur StartseiteGrundschule Oberbobritzsch | zur StartseiteTurnhalle Hilbersdorf | zur StartseiteWinter D. Friedrich | zur StartseiteNiederbobritzsch Feld | zur StartseiteGrundschule Hilbersdorf | zur StartseiteWehr | zur StartseiteFreibad Naundorf | zur Startseitealte-foersterei | zur StartseiteWinterlandschaft D. Friedrich2 | zur StartseiteKirche Oberbobritzsch | zur StartseiteMittelpunkt von Sachsen | zur StartseiteWegweiser | zur StartseiteSporthalle Niederbobritzsch | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteWiese Oberbobritzsch | zur Startseite"bei Zwillings" Hilbersdorf | zur StartseiteTafel Naundorf | zur Startseitemuehlenweg | zur StartseiteWinterwald D. Friedrich | zur StartseiteSohra | zur StartseiteGrundschule und Kita Naundorf | zur StartseiteBlick vom Lattenbusch | zur StartseiteBahnhofsplatz Naundorf | zur StartseiteCarolahof Hilbersdorf | zur StartseiteBürgerhaus Sohra | zur StartseiteFreilichtbühne Niederbobritzsch | zur StartseiteGemeindeamt in Niederbobritzsch | zur StartseiteBlick auf Naundorf | zur Startseite"Goldener Löwe" Niederbobritzsch | zur StartseiteGarage Sohra | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteSchmiedegasse | zur StartseiteBrücke Bergstraße | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli 2020

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pficht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

 

Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen: Neben Familienfeiern in angemieteten Räumen oder Gaststätten mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept und maximal 1000 Besuchern können stattfnden. Private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit sind weiterhin ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig.

 

Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigtem Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.

 

Die Hygienekonzepte müssen beim Gesundheitsamt des LRA Mittelsachsen zur Genehmigung eingereicht werden.

 

Die Rechtsverordnung gilt vom 18. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 16. Juli 2020

Weitere Meldungen

Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, dem 10. Mai 2024, geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, dem 10. Mai 2024, geschlossen.Vielen Dank für Ihr ...

Straßensperrung Am Goldenen Löwen HNr. 5, 14-15

Ab 12. April 2024 bis voraussichtlich 30. Oktober 2024 ist die Straße  Am Golden Löwen im ...