Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen – Bekanntmachung aufkommensneutraler Grundsteuerhebesätze 2025
Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen – Bekanntmachung aufkommensneutraler Grundsteuerhebesätze 2025
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,
das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite am 3. Mai 2024 diejenigen Hebesätze für jede Gemeinde öffentlich bekanntgemacht, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären. Die dort eingestellten Informationen sind ausdrücklich als Service für die von der Grundsteuerreform Betroffenen gedacht. Sie sollen eine Orientierung bieten, welcher Hebesatz festzulegen wäre, um die Grundsteuereinnahmen insgesamt stabil zu halten – also im Jahr 2025 weder höhere, noch niedrigere Einnahmen aus der Grundsteuer zu erzielen als im Jahr 2024. Im Hinblick auf statistische Anforderungen an die Datengrundlagen und den Umstand, dass derzeit noch nicht alle neuen Messbetragsdaten vorliegen, wird eine Bandbreite ausgewiesen, in der der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B nach aktuellem Stand voraussichtlich liegen wird. Nähere Informationen zur Berechnungsmethodik und den Datengrundlagen enthält die o. g. Internetseite. Für eine Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A lag noch keine ausreichende Datengrundlage vor; insoweit wird von einer Bekanntmachung abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Stebel
Leiter Finanzverwaltung
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