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Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden

Medieninformation

 

des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

 

Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden

 

In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen  Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Medieninformation.