Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Ebereschenstraße“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 23.01.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. GR 07/01/2025 den vorgelegten Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohngebiet Ebereschenstraße“ bestätigt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst für den Bereich der Gemarkung Hilbersdorf das Flurstück 169/3 und Teilbereiche der Flurstücke 159, 169/4, 452/3, 459/1 sowie 459/2
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf während der folgenden Dienststunden
montags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen in elektronischer Form () oder bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, gehen wir davon aus, dass Ihre Interessen durch die Planung nicht berührt werden.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Anlagen sind auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de abrufbar.
Bei nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bobritzsch-Hilbersdorf, 14.02.2025
René Straßberger
Bürgermeister