Besucherregelung Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf

Entsprechend der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung darf die Gemeindeverwaltung nur noch unter Beachtung der 3G-Regel betreten werden.

Das bedeutet, alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Damit ist ein Impfzertifikat, ein Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alt)  – in Kombination mit dem Personalausweis – notwendig.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Innerhalb der Gemeindeverwaltung ist eine FFP-2 oder vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen.

Davon befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit gültigem Attest. Bei Kindern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes ausreichend.

 

Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gilt weiterhin.


Soweit möglich erledigen wir Ihre Anliegen gerne telefonisch, per Email oder schriftlich. 

Besuche in der Gemeindeverwaltung sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

 

Sobald es die gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit der aktuellen Situation erlauben, wird die Besucherregelung im Sinne unserer Bürger angepasst.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mi, 26. Januar 2022

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