Mittelsachsen löst die Bundes-Notbremse

Im Landkreis ist den fünften Werktag in Folge die Inzidenz von 100 unterschritten. Damit gelten die Regeln der Bundesnotbremse ab Mittwoch, 2. Juni, nicht mehr und weitere Lockerungen sind möglich. Laut neuer Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gilt dann:

  • Es dürfen sich Personen aus zwei Hausständen treffen, wobei die Zahl der zulässigen Personen in geschlossenen Räumen auf fünf und im Freien auf zehn beschränkt ist. Kinder unter 14 sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mit gezählt.
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Das Verlassen des Hauses oder der Wohnung ohne triftigen Grund ist damit ganztägig erlaubt.
  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht ist erlaubt. Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.
  • Außengastronomie ist wieder zulässig. Voraussetzung ist die Erfassung von Kontaktdaten und ein Testnachweis, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung und Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.

 

Weitere Lockerungen, wie zum Beispiel Öffnung der Innengastronomie, sind möglich, sobald der Landkreis die Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet. Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist auch wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann.

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Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 01. Juni 2021

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