Impfangebote für weitere Menschen in Sachsen

In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine in den Impfzentren gebucht werden.

Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz – ein Impfangebot.

 

Um mehr Menschen eine Impfung mit AstraZeneca zu ermöglichen, ist in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass sich auch Menschen unter 60 Jahre nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können - auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören. In allen Impfzentren werden allen Altersgruppen die Vakzine von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gibt es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz. Menschen ab 60 Jahre bekommen auch weiterhin bevorzugt AstraZeneca angeboten. Ist dieser im Impfzentrum nicht verfügbar, kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz.

 

Die Termine in den Impfzentren können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.

 

Die gesamte Auflistung aller Berechtigten in der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) finden Interessierte hier.

Details zu Impfberechtigten der Kritischen Infrastruktur hier.

Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (Kritische Infrastruktur) hier.

Impfbescheinigung zu § 4 Nummer 9 Coronavirus-Impfverordnung hier.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 20. April 2021

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