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Neue Allgemeinverfügung lässt Öffnungen zu

Der Landkreis Mittelsachsen hat am 05. April 2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab 06. April 2021 gilt. Demnach können Händler wieder click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt, ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Außerdem können Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, angeboten werden. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich; entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher bzw. Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich möglich, auch ohne negativen Test. Dies gilt so lange, bis die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation nicht überschritten ist. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt und gilt bis 18. April. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 06. April 2021

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