Erstattung der Elternbeiträge im Zeitraum 14. Dezember 2020 bis 7. Februar 2021
Liebe Eltern,
die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 8. Januar 2021 auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Mit heutigem Datum erfolgte dazu eine Konkretisierung zur Refinanzierung für die Kommunen.
Im Zeitraum 14. Dezember 2020 bis 7. Februar 2021 werden die Elternbeiträge nicht pauschal erhoben, sondern es wird taggenau abgerechnet. Damit werden nur Tage gezahlt, in denen auch eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Für die Erstattung muss kein Antrag gestellt werden. Die Rückerstattung der bereits gezahlten Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen.
Weitere Informationen zur konkreten Abwicklung in unserer Gemeinde folgen dazu kurzfristig nach Abstimmung mit der Kinderarche Sachsen e.V. und dem Kinderschutzbund Freiberg e.V. durch den jeweiligen Träger. Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert.
An dieser Stelle nochmals VIELEN DANK an alle Eltern in unserer Gemeinde für die eigenständige Organisation der Kinderbetreuung.
Ihr Bürgermeister
René Straßberger
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