Lockdown bis 7. Februar 2021 verlängert
Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: In Sachsen darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Das Kabinett hat am 8. Januar 2021 ebenfalls eine Änderung der Sächsischen Quarantäne-Verordnung beschlossen. Demnach tritt die Regelung zur regelmäßigen Testung von Grenzpendlern und Grenzgängern am 18. Januar 2021 in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Pflicht zu zwei Testungen pro Woche wird auf eine wöchentliche Testung beschränkt. Tschechische und polnische Tests werden anerkannt.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8719
Corona-Schutz-Verordnung und andere amtliche Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen |
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