Sächsisches Kabinett verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung ab 1. September 2020
Ab 1. September 2020 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung.
Im Wesentlichen bleiben die Verhaltensregeln bestehen. Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sollen zugelassen werden, wenn ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt und die 7-Tage-Inziedenz von 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner nicht überschritten ist. Weihnachts- und andere Märkte sollen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes erlaubt werden.
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