Anpassungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

Die Staatsregierung hat in Anlehnung an den gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 9. Januar 2022 befristet.

 

Die Änderungen lesen Sie in der beigefügten Medieninformation.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 28. Dezember 2021

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