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Ab morgen 3G am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen

Presseinformation des Landratsamtes:

 

Ab morgen 3G am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen

In Deutschland tritt morgen das neue Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Pandemie in Kraft. Es gilt bis März kommenden Jahres und wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab morgen dürfen nur noch Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz kommen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Das Bundesarbeitsministerium hat einen umfassenden Frage-Antwort-Katalog auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auch bei der Nutzung von Bussen und Bahnen im Fern- und Nahverkehr gilt künftig die 3G-Regel. REGIOBUS-Geschäftsführer Michael Tanne appelliert an die Fahrgäste, sich daran zu halten: „Hier gilt als Erstes die Eigenverantwortung jedes einzelnen, sich an die neuen Regelungen zu halten, gleiches gilt ebenso für Tragen einer FFP2-Maske. Dies ist schon seit längerem Pflicht und die Fahrgäste halten sich im Allgemeinen an die Vorgabe.“ Als Unternehmen könne man die 3G-Regel nicht kontrollieren. „Die Verzögerungen beim Einlass wären für die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit ein enormes Hindernis. Daher sind wir auch mit dem Landratsamt im Gespräch, damit es punktuelle Kontrollen durchführt“, so Tanne. Konkrete Zeitpunkte nennt die Behörde aber nicht. Schon seit zwei Wochen sind drei Kontrollteams im Landkreis unterwegs, diese bestehen aus zwei Beschäftigten der Landkreisverwaltung und einem Vertreter der Polizei. Sie sind täglich unterwegs. Schwerpunkte bilden die Kontrollen der Einhaltung der 2G-Regel. „Wir gehen dabei mit Augenmaß vor und suchen immer das Gespräch mit den Betreibern. Dabei ist Sensibilität gefragt“, heißt es aus dem Ordnungsbereich. Kontrolliert wurden überwiegend Einrichtungen der Gastronomie, Spielhallen und Geschäfte. Zukünftig werden die Kontrollen auf weitere Angebote ausgedehnt werden. Die Zahl der festgestellten Verstöße bewegt sich im niedrigen prozentualen Bereich. Aber es sind auch zahlreiche Mahnungen ausgesprochen worden, wenn es zum Beispiel kleinere Mängel gibt, wie bei der Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Hierzu gibt es dann Nachkontrollen. In einer der kommenden Lagen geht der Landkreis intensiver auf die Kontrollen ein.

 

Volkshochschule unterbricht Präsenzkurse

Die mittelsächsische Volkshochschule unterbricht entsprechend der Notfall-Verordnung die Präsenzkurse bis 12. Dezember. Darauf weist die mittelsächsische Kultur gGmbH auf ihrer Internetseite hin. Dies beträfe auch Integrations- und Firmenkurse. In der Musikschule sind beispielsweise Einzel- und Gruppenunterricht oder auch Instrumental- und Gruppenensembles nur noch für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre möglich. Ausnahmen kann es geben, wenn zum Beispiel wichtige Prüfungen anstehen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 23. November 2021

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