Silbernes Erzgebirgelogo-geoparkErzgebirge2

 
muehlenweg | zur StartseiteWinterwald D. Friedrich | zur StartseiteGemeindeamt in Niederbobritzsch | zur StartseiteWiese Oberbobritzsch | zur StartseiteWegweiser | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteBlick auf Naundorf | zur StartseiteWehr | zur StartseiteGrundschule Hilbersdorf | zur StartseiteWinterlandschaft D. Friedrich2 | zur StartseiteSohra | zur StartseiteSchmiedegasse | zur StartseiteBlick vom Lattenbusch | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur Startseite"bei Zwillings" Hilbersdorf | zur StartseiteSporthalle Niederbobritzsch | zur StartseiteGarage Sohra | zur StartseiteNiederbobritzsch Feld | zur StartseiteCarolahof Hilbersdorf | zur StartseiteMittelpunkt von Sachsen | zur StartseiteBürgerhaus Sohra | zur StartseiteTafel Naundorf | zur StartseiteGrundschule Oberbobritzsch | zur StartseiteFreibad Naundorf | zur Startseitealte-foersterei | zur StartseiteTurnhalle Hilbersdorf | zur Startseite"Goldener Löwe" Niederbobritzsch | zur StartseiteFreilichtbühne Niederbobritzsch | zur StartseiteKirche Oberbobritzsch | zur StartseiteGrundschule und Kita Naundorf | zur StartseiteBahnhofsplatz Naundorf | zur StartseiteWinter D. Friedrich | zur StartseiteSohra Feld | zur StartseiteBrücke Bergstraße | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Corona-Notfallverordnung ab dem 22. November in Kraft

Zum 22. November 2021 tritt die neue Corona-Notfallverordnung des Freistaates in Kraft. Sie gilt bis zum 12. Dezember 2021. Demnach gilt unter anderem, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und spezialisierten ambulanten Palliativversorgern sind dazu verpflichtet, unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus täglich einen Testnachweis zu führen. Der Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften ist allein mit Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf ein Zeitfenster zwischen 6 und 20 Uhr zu beschränken. Ausnahmen von der 2G-Regelung und den eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für den Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Fläche ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Schüler von Fahrschulen und ähnlichen Einrichtungen unterliegen der 2G-Regelung und Kontakterfassung. Das Lehrpersonal muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und andere müssen mit Ausnahme von Sparkassen und Banken für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ähnlich dem Einzelhandel gilt für den Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen die 2G-Regel und die täglichen Öffnungszeiten sind auf 6 bis 20 Uhr zu begrenzen. Die ganze Verordnung mit weiteren Regelungen ist auf der Internetseite des Freistaates veröffentlicht.

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

Privater Bereich

  • 1+1 Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren
  • Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000
  • Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum

Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
  • Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
  • Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
  • Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung möglich.
  • Veranstaltungen und Feste sind untersagt, Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
  • Diskotheken, Bars und Clubs werden geschlossen.
  • Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.

Schulen und Bildung

  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
  • Weiterführende Schulen – Aufhebung der Schulpflicht, kein Anspruch auf Beschulung, Absage außerschulischer Aktivitäten wie z.B. Klassenfahrten.
  • Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
  • Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Zutritt zum Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
  • Handel im Bereich der Grundversorgung  (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich, Friseure dürfen unter 2G-Regelung öffnen.

Arbeit und ÖPNV

  • Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause erledigen können.
  • FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
  • Bäder und Saunen sind geschlossen.

Weitere Bereiche

  • Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Messen sind nicht möglich.
  • Fahrschulen mit 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Partei- und Gremiensitzungen und dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen mit 3G-Regelung möglich.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mo, 22. November 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Straßensperrung Am Goldenen Löwen HNr. 5, 14-15

Ab 12. April 2024 bis voraussichtlich 30. Oktober 2024 ist die Straße  Am Golden Löwen im ...

Information über Baumaßnahmen im Ortsteil Hilbersdorf