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Frühzeitige Unterrichtung des Planungsverbandes Region Chemnitz zum „Sachlichen Teilregionalplan Wind - Regionales Windenergiekonzept“

Auf Grund des Beschlusses Nr. 03/2021 der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 1. Juli 2021 führt der Planungsverband Region Chemnitz für den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind; Regionales Windenergiekonzept im Zeitraum vom 13. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts nach § 8 ROG durch.

Der Entwurf des Regionalen Windenergiekonzepts dient als Fachkonzept der Dokumentation der Herleitung und inhaltlichen Begründung der Festlegung von Zielen der Raumordnung im sachlichen Teilregionalplan Wind der Region Chemnitz. Mit diesen Zielen erfolgt ausschließlich eine planerische Steuerung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst unter anderem das gesamte Gebiet des Landkreises Mittelsachsen. Der Entwurf soll dabei einen Abstand von Windenergieanlagen von 1.000 m zum „letzten Haus“, das auch dem Wohnen dient, berücksichtigen.

Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz, Zimmer 259, Haus 4, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung für jedermann zur Einsichtnahme aus. Diese Unterlagen finden Sie zur Einsichtnahme und zum Download auch auf der Homepage des Planungsverbandes unter https://www.pv-rc.de/cms/regionalplan_rc_rwek_9_1_beteiligung.php

Hinweise und Stellungnahmen können bis zum 29. Oktober 2021 schriftlich an den Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau oder per E-Mail an gesendet werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 30. September 2021

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