Silbernes Erzgebirgelogo-geoparkErzgebirge2

 
Freilichtbühne Niederbobritzsch | zur StartseiteBrücke Bergstraße | zur StartseiteGemeindeamt in Niederbobritzsch | zur Startseite"Goldener Löwe" Niederbobritzsch | zur StartseiteWegweiser | zur StartseiteWehr | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteKirche Oberbobritzsch | zur StartseiteMittelpunkt von Sachsen | zur Startseitemuehlenweg | zur StartseiteSporthalle Niederbobritzsch | zur StartseiteWinterwald D. Friedrich | zur StartseiteTafel Naundorf | zur StartseiteBlick auf Naundorf | zur StartseiteFreibad Naundorf | zur StartseiteBürgerhaus Sohra | zur StartseiteWinter D. Friedrich | zur StartseiteWinterlandschaft D. Friedrich2 | zur StartseiteWiese Oberbobritzsch | zur StartseiteSchmiedegasse | zur StartseiteGrundschule und Kita Naundorf | zur StartseiteSohra Feld | zur StartseiteTurnhalle Hilbersdorf | zur Startseitealte-foersterei | zur StartseiteCarolahof Hilbersdorf | zur StartseiteGarage Sohra | zur StartseiteNiederbobritzsch Feld | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteGrundschule Oberbobritzsch | zur StartseiteGrundschule Hilbersdorf | zur Startseite"bei Zwillings" Hilbersdorf | zur StartseiteSohra | zur StartseiteBahnhofsplatz Naundorf | zur StartseiteBlick vom Lattenbusch | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Mitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Führerscheinumtausch

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

23. Juli 2021

 

Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen

 

Zehntausende Autofahrer im Landkreis müssen in den nächsten Jahren ihren alten Führerschein umtauschen. Aufgrund der großen Menge erfolgt dies entsprechend der Bundesregelung gestaffelt. Wer in den Jahren von 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, hat bis zum 19. Januar 2022 dafür Zeit.

 

In den vergangenen Tagen kam es deshalb zu langen Warteschlangen vor der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln. „Wir bitten die Fahrerlaubnisinhabenden, sich an den Zeitplan zu halten und nicht schon Jahre vor dem Pflicht-Umtausch zu kommen. Aufgrund der Vielzahl müssen nicht betroffene Anträge abgewiesen werden“, heißt es aus der Fahrerlaubnisbehörde. Dadurch kann man sich auch ein paar Jahre Gültigkeit sparen. Denn beim Umtausch gibt man seinen zeitlich unbefristeten Führerschein ab und tauscht ihn gegen einen nur noch 15 Jahre gültigen Führerschein.

 

Trotz der gestaffelten Fristen ist es für alle Fahrerlaubnisbehörden eine enorme Herausforderung, neben dem Tagesgeschäft eine große Zahl von Führerscheinen umzutauschen. Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwändig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist. Allein im Juni gab es 520 Anträge auf Umtausch. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, lange Wartezeiten in der Behörde zu vermeiden und prüfen verschiedene kurzfristige Möglichkeiten zur Entspannung der Situation“, betont der zuständige Leiter der Abteilung Verkehr und Bauen Thomas Kranz. Unter anderem soll es zusätzliche Umtauschtermine geben. Diese Verstärkungen werden in Kürze im Detail bekanntgegeben.

 

  • Die Bürger müssen derzeit einmal zur Antragstellung und Identitätsprüfung nach Döbeln kommen, der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 Euro per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 Euro, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 Euro.
  •  
  • Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden: gültiger Personalausweis oder Reisepasse, ein aktuelles biometrisches Passbild, der vorhandene Führerschein im Original und bitte wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 „Führerscheinantrag“ in DIN A 6 (siehe Anlage) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat - sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.

 

Wird die bislang aufgrund der Pandemie noch nicht verlängerte Frist zum Umtausch nicht eingehalten, erlischt nicht die Fahrerlaubnis als Besitzstand. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Bei einer Kontrolle riskiert der Fahrer ein Verwarngeld.

 

Die Fristen:

Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr

 

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden        Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953                                                                             19.01.2033

1953-1958                                                                          19.01.2022

1959-1964                                                                          19.01.2023

1965-1970                                                                          19.01.2024

1971 oder später                                                            19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr              Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001                           19.01.2026

2002-2004                           19.01.2027

2005-2007                           19.01.2028

2008                                      19.01.2029

2009                                      19.01.2030

2010                                      19.01.2031

2011                                      19.01.2032

2012-18.01.2013                19.01.2033

 

*Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Rund 77 000 Papierführerscheine BRD wurden zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1998 in den Rechtsvorgängerbehörden der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen, sprich den Altlandkreisen, ausgestellt. Die Zahl der unbefristeten Kartenführerscheine, ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, liegt bei 111 000 Stück.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde gern zur Verfügung unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung

 

Telefon: 03731 799-1454

Fax: 03731 799-1336

service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 26. Juli 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen