Silbernes Erzgebirgelogo-geoparkErzgebirge2

 
Sohra Feld | zur StartseiteBahnhofsplatz Naundorf | zur Startseitealte-foersterei | zur StartseiteGemeindeamt in Niederbobritzsch | zur StartseiteGarage Sohra | zur StartseiteSporthalle Niederbobritzsch | zur StartseiteWinterwald D. Friedrich | zur StartseiteWiese Oberbobritzsch | zur StartseiteWehr | zur StartseiteWinter D. Friedrich | zur StartseiteWegweiser | zur StartseiteBlick auf Naundorf | zur StartseiteFreilichtbühne Niederbobritzsch | zur StartseiteMittelpunkt von Sachsen | zur StartseiteBürgerhaus Sohra | zur StartseiteNiederbobritzsch Feld | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteGrundschule und Kita Naundorf | zur StartseiteFreibad Naundorf | zur StartseiteSchmiedegasse | zur Startseite"bei Zwillings" Hilbersdorf | zur StartseiteGrundschule Hilbersdorf | zur StartseiteCarolahof Hilbersdorf | zur StartseiteKirche Oberbobritzsch | zur StartseiteBrücke Bergstraße | zur Startseite"Goldener Löwe" Niederbobritzsch | zur StartseiteGrundschule Oberbobritzsch | zur StartseiteKita Niederbobritzsch | zur StartseiteSohra | zur Startseitemuehlenweg | zur StartseiteBlick vom Lattenbusch | zur StartseiteTafel Naundorf | zur StartseiteTurnhalle Hilbersdorf | zur StartseiteWinterlandschaft D. Friedrich2 | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung 01.07.21 – 28.07.21

Die Sächsische Staatsregierung hat sich am 22. Juni 2021 mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 1. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz.

Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10?

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen dieser Verordnung bis auf einige Ausnahmen, z.B.:

  • das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
  • die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
  • die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
  • die Regelungen zu Großveranstaltungen,
  • die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
  • die Testpflicht im Bereich der Prostitution,
  • die Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.

Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100?

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:

  • Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.
  • Großveranstaltungen sind untersagt.
  • An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.
  • Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten.
  • Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt.
  • Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen, ist ebenso untersagt, wie die touristische Unterbringung.
  • Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien müssen geschlossen bleiben.
  • Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. 
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie die Öffnung von Einrichtungen und Aktivitäten, die der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen.

 

Link: Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung 01.07.21 - 28.07.21

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mo, 28. Juni 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Straßensperrung Am Goldenen Löwen HNr. 5, 14-15

Ab 12. April 2024 bis voraussichtlich 30. Oktober 2024 ist die Straße  Am Golden Löwen im ...

Information über Baumaßnahmen im Ortsteil Hilbersdorf