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Erweiterung der Notbetreuung auf ALLE Berufsgruppen ab 25. Mai 2021

Sehr geehrte Eltern,

 

hiermit veröffentlichen wir die gestern beschlossene „1. Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts an Hochschulen, der Präsenzbeschulung für Abschlussklassen und Förderschulen sowie Festlegung von Kriterien für eine Notbetreuung für Grund- und Förderschulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes“.

 

Wesentlichste Änderung ist die Streichung der Anlagen 1 und 2. Danach steht die Notbetreuung ab 25. Mai 2021 nunmehr allen Berufsgruppen offen, sofern die Personensorgeberechtigten bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aend-Allgemeinverfueg-Ausnahme-Untersagung-Praesenzbeschulung-Abschlussklassen-Notbetreuung-2021-05-19.pdf

 

Bitte beachten Sie Detailinformationen Ihrer Kindertagesstätte, Tagesmutter und Schule zu konkreten Umsetzung!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 20. Mai 2021

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