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Neue Corona-Schutz-Verordnung 10.05.21 – 30.05.21

Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 werden in der Verordnung nun in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelten. Es wurden aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 geregelt. Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 10. Mai 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, den 30. Mai 2021. Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften Personen und Menschen, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus angesteckt haben: Vollständig gegen COVID-19-Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Coronatest nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach der Infektion diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-04.pdf

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Fr, 07. Mai 2021

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