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Neue Allgemeinverfügungen erlassen

Neue Allgemeinverfügungen erlassen

Der Landkreis hat heute vier Allgemeinverfügungen erlassen. Sie ermöglichen die Fortführung des Modellprojektes in Augustusburg und regeln den Alkoholkonsum, die Öffnung von Museen bzw. Click und Meet sowie die Quarantäne bei einem positiven Testergebnis. Notwendig wurde dies hauptsächlich durch die Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung, die ursprünglich bis heute befristet war.

 

Außerdem gab der Landkreis bekannt, dass der Landkreis seit fünf Tagen eine Inzidenz von über 200 hat. Damit reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl bei Versammlungen unter freiem Himmel von 1000 auf 200.

 

Die Bekanntmachungen sind im elektronischen Amtsblatt eingestellt.

 

Click und Meet weiterhin zulässig

Händler können auch weiterhin click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Der Landkreis Mittelsachsen erließ hierfür heute eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die bisherige Allgemeinverfügung läuft heute ab. Auch Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten können weiterhin öffnen. Das Gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, die ebenfalls weiterhin angeboten werden können. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt beziehungsweise weiterhin umgesetzt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher beziehungsweise Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich weiterhin möglich, auch ohne negativen Test. Falls die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation überschritten wird, muss der Landkreis Mittelsachsen die Allgemeinverfügung zurücknehmen. Die Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich bis 9. Mai. 

 

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

In einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Landkreis Mittelsachsen das Verbot des Konsums von Alkohol verlängert. Damit ist auch weiterhin der Konsum von Alkohol in öffentlichen Gebieten, welche innerorts im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gelegen sind, wie zum Beispiel Parks, verboten. Außerdem auch außerorts an Bushaltestellen und Sitzmöglichkeiten sowie im Umkreis von zehn Metern um diese, an Bahnhöfen sowie auf Parkplätzen. Die neue Allgemeinverfügung wurde notwendig, weil die bestehende Allgemeinverfügung bis zum 18. April befristet war.

 

Modellprojekt in Augustusburg kann fortgeführt werden

Der Landkreis hat erlaubt weiterhin die Durchführung des Modellprojektes in Augustusburg – es wurde bis 28. April verlängert. Dort können im Wesentlichen Übernachtungsangebote und Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen, Cafés, Eisdielen und ähnliche Einrichtungen im Rahmen eines Modellprojektes öffnen und betrieben werden. Ein negativer Schnelltest wird zur Eintrittskarte. Allerdings muss das Modellprojekt ebenfalls beendet werden, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Patienten auf der Normalstation im Freistaat erreicht wird.

 

Neue Quarantäneregeln

Ab morgen gelten in Mittelsachsen neue Quarantäneregeln. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Freistaates. Neu ist, dass Kontaktpersonen ab sofort nicht mehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Sobald die Definition einer „engen Kontaktperson“ zutrifft, ist man von der Quarantäne betroffen. Außerdem haben sich die bisher geltenden Angaben des Zeitraumes eines relevanten Kontaktes geändert. So ist der Zeitraum bei einem Abstand von 1,5 Metern und ohne Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) von 15 Minuten auf zehn Minuten verkürzt worden. Außerdem muss man vor der Beendigung der Quarantäne einen Schnelltest durchführen. Des Weiteren müssen die Betroffenen Symptomtagebücher führen. Es können Ausnahmen von der Quarantäne genehmigt werden, wenn man zum Beispiel schon eine Corona-Infektion innerhalb des letzten halben Jahres hatte oder gegen Corona geimpft ist. Dies ist aber im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu entscheiden. Die neue Allgemeinverfügung ist ebenfalls im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mo, 19. April 2021

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