Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels im gesamten Landkreis Mittelsachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Mittelsachsen ist es bereits zu 2 Ausbrüchen der Klassischen Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen gekommen. Auch ein verendeter Wildvogel mit dem Nachweis des HPAI-Virus wurde bereits gefunden.
Auf Grund der hohen Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel ist mit Allgemeinverfügung vom 10.03.2021 die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen angeordnet worden.
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.
Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anke Kunze
Fachdienstleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Am Landratsamt 3
Haus E
09648 Mittweida
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