Ab Montag wieder Notbetrieb in Kitas

Der Landkreis liegt seit über fünf Werktagen bei einer Inzidenz von über 100. Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung müssen die Kindertageseinrichtungen - außer in Angeboten der Kindertagespflege - wieder geschlossen werden. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Die Liste zu den Berufen und ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite des Freistaates: Coronavirus Sachsen

 

Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung seitens des Sozialministeriums muss noch erfolgen.

 

Hinweis: Wer wäh­rend der Pan­de­mie seine Kin­der be­treu­en muss, weil Krip­pe, Kita, Schu­le und Hort durch die Be­hör­den ge­schlos­sen wur­den und des­halb vor­über­ge­hend nicht ar­bei­ten kann, hat unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch. Im In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz ist ge­re­gelt, dass Be­trof­fe­ne teil­wei­sen Er­satz für ihren Ver­dienst­aus­fall er­hal­ten. Das Verfahren wird auf der Internetseite der Landesdirektion, bei der dieser Ausfall beantragt werden kann, vorgestellt: LDS Verdienstausfall

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 25. März 2021

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