Ab Montag wieder Notbetrieb in Kitas
Der Landkreis liegt seit über fünf Werktagen bei einer Inzidenz von über 100. Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung müssen die Kindertageseinrichtungen - außer in Angeboten der Kindertagespflege - wieder geschlossen werden. Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Die Liste zu den Berufen und ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite des Freistaates: Coronavirus Sachsen
Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung seitens des Sozialministeriums muss noch erfolgen.
Hinweis: Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Betroffene teilweisen Ersatz für ihren Verdienstausfall erhalten. Das Verfahren wird auf der Internetseite der Landesdirektion, bei der dieser Ausfall beantragt werden kann, vorgestellt: LDS Verdienstausfall
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