Geflügel: Sperrbezirk gebildet und Stallpflicht in Mittelsachsen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat am 10.03.2021 zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen.
Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.
Am 10.03.2021 wurde mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Sie gilt ab 10.03.2021. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.
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