Neue Regelungen für Geflügelhalter

Der Landkreis Mittelsachsen hat heute eine neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen. Demnach müssen Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse, ausgenommen Laufvögel)  in einigen Ortsteilen und in der Nähe von großen Gewässern ihre Tiere einstallen. Damit soll eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden.

Konkret betroffen sind in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf die  Ortsteile Hilbersdorf und Naundorf. Die vollständigen Informationen vom Landratsamt Mittelsachsen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/neue-regeln-fuer-gefluegelhalter.html

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Veröffentlichung

Fr, 08. Januar 2021

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