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Feuerwerke dürfen in Mittelsachsen in öffentlich zugänglichen Bereichen nicht gezündet werden!

Der Landkreis hat heute eine Allgemeinverfügung zur Verwendung von Feuerwerk über Silvester erlassen. Es ist demnach vom 31. Dezember 0 Uhr bis 01. Januar 24 Uhr verboten jegliches Feuerwerk bzw. andere pyrotechnischen Gegenständen ab Kategorie 2 im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zu zünden. Damit sollen Ansammlungen von Menschen vermieden werden und die an der Belastungsgrenze arbeiteten Kliniken geschützt werden. Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Wunderkerzen und sogenannte Tischfeuerwerke, die auch im geschlossenen Raum verwendet werden können. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html). Ähnliche Verfügungen erließen zum Beispiel der Erzgebirgskreis und die Stadt Chemnitz. Hinweis: Auch an Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen: Zusammen feiern dürfen maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. 

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Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 29. Dezember 2020

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