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Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen 

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.  Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt morgen Dezember in Kraft. Landrat appelliert an die Menschen angesichts der kritischen Situation in den Kliniken diese Regeln einzuhalten und Kontakte zu minimieren. „Weiterhin haben wir hohe Zahlen an Fällen und die Krankenhäuser sind jetzt schon in einer kritischen Situation. Man muss es deutlich sagen: Es geht um die Gesundheitsversorgung für uns alle. Es kann jeden von uns passieren, dass wir sie ganz schnell und im hohen Maße benötigen – daher: Bitte halten Sie sich an die aktuellen Regelungen und beachten Sie die Hygiene“, appelliert Damm.

 

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

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Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 10. Dezember 2020

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