Hygiene-Allgemeinverfügung geändert - Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet

(Medienservice 17.11.2020, 18:11 Uhr — Erstveröffentlichung)

 

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab 18. November 2020 gelten folgende Änderungen:

 

• Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

 

Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter "Amtliche Bekanntmachungen".

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Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Do, 19. November 2020

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