Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen - ab 28.10.2020
Neue Allgemeinverfügung Landkreis Mittelsachsen - ab 28.10.2020
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus hat der Landkreis Mittelsachsen nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute gültig ist.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- in Sportstätten, Restaurants und bei Veranstaltungen sind die Kontakte der Besucher beziehungsweise der Gäste aufzunehmen und vier Wochen aufzuheben
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur mit bis zu fünf weiteren Personen zulässig
- Familien-, Betriebs- und Vereinsfeiern sind mit maximal 10 Personen und nur im Familien- und Freundeskreis zulässig
- private Zusammenkünfte sind mit maximal 10 Personen oder eigenem Hausstand zulässig
- Veranstaltungen mit maximal 100 Personen sind möglich, für mehr als 100 Personen ist ein genehmigtes Hygienekonzept erforderlich
- Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind
- in Schulgebäuden und in geschlossenen Räumen von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen
- in Betrieben sind Kontaktdaten der Besucher zu erheben, Ausnahme: Geschäfte und Verkaufsstände
- kein Alkoholverkauf und Gaststättenschließung zwischen 22:00 und 05:00 Uhr
Bürgertelefon LRA Mittelsachsen: 03731 799‐6249
Mo. und Mi. 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Di. und Do. 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
E-Mail
Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf
Trotz der weiteren Beschränkungen möchten wir für unsere Bürger den gewohnten Service bieten. Damit wird die Gemeindeverwaltung zu den nachfolgenden Öffnungszeiten weiterhin für die Bürger da sein:
Montag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass mit der neuen Allgemeinverfügung auch in der Gemeindeverwaltung als öffentliches Gebäude für alle Besucher die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung gilt.
Die weiteren Hygieneregeln entnehmen Sie bitte den Aushängen.
Vorab herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Umsicht.
Ihr Bürgermeister
René Straßberger
Bild zur Meldung: Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen - ab 28.10.2020
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