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Erweiterung der Kita-Notbetreuung ab 20.04.2020 / Elternbeiträge

Liebe Eltern,

der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten.

Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert und gelten ab dem 18. April 2020.

 

Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind. Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen tätig ist.

Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Bitte beachten Sie die Unterlagen in der Anlage oder nutzen Sie für weitere Informationen den nachfolgenden Link:  Sachsen Bekanntmachungen

Zu den Elternbeiträgen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf kurzfristig eine Abstimmung mit dem Kinderschutzbund und der KinderArche Sachsen e.V..

Für den nun zweiten Zeitraum werden wir ebenfalls eine schlanke Lösung in Sinne der Eltern finden.

 

Vielen Dank für Ihr Geduld, Verständnis und für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

René Straßberger

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Fr, 17. April 2020

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