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Update - Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen & Ausgangsbeschränkungen Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

das Staatsministerium für Soziales ersetzt seine Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen.

Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige vom 20. März 2020, Az.: 15-5422/5, und wird mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft treten. Inhaltlich werden zwei Änderungen vorgenommen:

Veranstaltungen im privaten bzw. familiären Bereich werden untersagt. Lediglich die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis mit nicht mehr als 15 Personen sind davon ausgenommen.

Außerdem wird ein Gleichklang zur Corona-Schutz-Verordnung (siehe nachstehend) hergestellt, indem die Öffnung von Baumschulen, Gartenbaubetrieben sowie der Besuch von mobilen Verkaufsständen unter freiem Himmel erlaubt wird.

 

Die neue Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung ersetzt die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 22. März 2020 zu den Ausgangsbeschränkungen.

Ziel der neuen Rechtsverordnung ist es, dass Kontakte zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Die triftigen Gründe zum Verlassen der häuslichen Unterkunft werden darin jetzt abschließend formuliert. In einzelnen Punkten wurden Konkretisierungen bzw. Ergänzungen vorgenommen, z.B. für zulässige Versorgungswege zu Hofläden sowie die mögliche Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern. Außerdem wurde die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgeldern und Strafen ergänzend klar geregelt. Mit Ablauf des 19. April 2020 wird auch diese neue Verordnung außer Kraft treten.

 

Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Einhaltung und Akzeptanz dieser Regelungen trotz weiterer Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben.

 

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

 

Ihr Bürgermeister                                                                                        

René Straßberger

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