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Corona Hilfsangebote für Gewerbetreibende

 

Sehr geehrte Gewerbetreibende der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf,

 

in weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Die ersten Gewerbetreibenden in unserem Gemeindegebiet Bobritzsch-Hilbersdorf sind bereits betroffen.

 

Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch schnelle Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Bitte informieren Sie sich in diesem dynamischen Prozess bitte selbständig bei Ihren regionalen Interessenvertretungen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc.) sowie auf den entsprechenden Seiten des Freistaates Sachsen, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Landkreises Mittelsachsen über die wachsende Zahl an Hilfsangeboten. Nachstehend wollen wir Ihnen eine kurze Information zu den aus unserer Sicht wichtigen aktuellen Leistungen geben:

 

Sonderprogramm des Freistaates Sachsen:

»Sachsen hilft sofort«: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Antragsstellung kann ab heute bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, gewährt. Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt. Es ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, dessen Vorteil darin besteht, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, davon sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich.

Weitergehende Informationen:  Link Sonderprogramm des Freistaates Sachsen

 

Soforthilfen Bund:

1.  Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Demzufolge soll es für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben und bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Diese Zuschüsse sollen nicht zurückgezahlt, die Mittel durch die Länder verteilt werden. Dieses Programm des Bundes befindet sich noch in der Abstimmung. Im Laufe der 13. Kalenderwoche soll die Richtlinie durch den Bundestag und den Bundesrat. Bis Ende der 13. Kalenderwoche soll das Programm beschlossen sein. Wie schnell die Bundesländer die Gelder des Bundes ausreichen können, ist abhängig vom Bund.

Weitergehende Informationen:  Link Soforthilfen Bund

 

2.  Unabhängig davon startet heute das zusätzliche KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft, welches Unternehmen zur Verfügung steht, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.

Weitergehende Informationen:  Link KfW Sonderprogramm 2020

 

Kurzarbeitergeld:

Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung und vermeidet dadurch Arbeitslosigkeit. Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit zur wirtschaftlichen Entlastung des Betriebs durch Senkung der Personalkosten. Der Arbeitnehmer wird von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit, verliert in dieser Höhe aber auch seinen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen, entspricht etwa der Höhe des Arbeitslosengeldes und liegt damit bei rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld etwa 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Es muss ein erheblichen Arbeitsausfall vorliegen, der zu einem Entgeltausfall führt. Dieser Arbeitsausfall muss auf wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis beruhen - im Fall des Corona-Virus kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn Lieferungen ausbleiben (wirtschaftliche Ursachen) und dadurch die Arbeitszeit verringert wird. Aber auch staatliche Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Anordnung des Gesundheitsamtes stellen ein unabwendbares Ereignis dar) können dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird und dadurch ein Entgeltausfall für die Arbeitnehmer entsteht. Der Arbeitsausfall muss auch unvermeidbar und von vorübergehender Natur sein. Der Entgeltausfall muss jeweils mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betragen.

Weitergehende Informationen: Link Kurzarbeitergeld 

 

gewerbesteuerliche Maßnahmen:

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen (Gewerbesteuer, Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer) beim zuständigen Finanzamt stellen. Die Gemeinde ist an diese Festsetzungen gebunden und wird im Bereich der Gewerbesteuer kurzfristig entsprechend angepasste Bescheide erlassen. Darüber hinaus können unter denselben Voraussetzungen Anträge auf Stundung bereits fälliger oder fällig werdender kommunaler Steuern bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann dabei in der Regel verzichtet werden.

Weitergehende Informationen: Link gewerbesteuerliche Maßnahmen 

 

Weitere Hilfsangebote für Gewerbetreibende werden wir nach unseren Möglichkeiten und Informationsstand auf der Gemeindehomepage www.bobritzsch-hilbersdorf.de veröffentlichen.

 

Für die kommenden Tage und Wochen wünsche ich Ihnen viel Kraft und vor allem Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

René Straßberger

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Mo, 23. März 2020

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