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Lärmaktionsplanung 2018 der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

In der Sitzung des Gemeinderates am 01. März 2018 wurde das Gremium über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2013 informiert.

Im Amtsblatt vom 15.03.2018 erfolgte der Aufruf zur Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb der Lärmaktionsplanung. Die Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf erhielten die Möglichkeit zur Lärmbelastung entlang der kartierten Strecke im OT Naundorf und zum Inhalt der Lärmkarten bis 16. April 2018 Hinweise und Vorschläge schriftlich abzugeben.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind bei der Gemeinde keine Hinweise und Vorschläge eingegangen, die bei der Abwägung zur Entscheidung, ob ein Lärmaktionsplan mit oder ohne Maßnahmeplan notwendig ist, einfließen müssten.

Zur weiteren Abwägung wurden die Daten aus den Lärmkarten ausgewertet. Diese zeigten, dass es seit 2013 zu einer Verringerung der Anzahl der Personen, die dem Umgebungslärm ausgesetzt sind, gekommen ist.

Das Ausmaß der Lärmbetroffenheit ist sehr gering. Im kartierungspflichtigen Streckenabschnitt in Naundorf sind 10 Personen nachts von einem Lärmpegeln (LNight) von > 55 dB(A) betroffen, der bei Dauerbelastung zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen könnte. Indiz für eine Lärmbetroffenheit, die Maßnahmen im Zug einer Lärmaktionsplanung erforderlich machen, liegt bei > 50 Einwohnern oberhalb LNight) von > 55 dB(A).

 

Auf Grund der geringen Lärmbetroffenheit und der ausgebliebenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit hat deshalb der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 den Beschluss gefasst, dass die Lärmaktionsplanung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf aus dem Jahr 2013 ohne Maßnahmeplan fortgeschrieben wird.

 

Den Lärmaktionsplan trat am 24. MaI 2018 in Kraft und befindet sich im Anhang.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bobritzsch-Hilbersdorf
Di, 19. Juni 2018

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