Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Tierbestandsmeldung 2018
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügter Bekanntmachung.
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