Berichterstattung zur kommunalen Ertragsbeteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen 2025
Im abgelaufenen Haushaltsjahr erhielt die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf nach § 6 EEG insgesamt 12.064,67 € als Ertragsbeteiligung von Betreibern von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Die Zahlung der Beträge erfolgt als einseitige Leistung des Betreibers an die Gemeinde ohne jedweden Gegenleistungsanspruch. Die Gemeinde ist aufgrund dieser Zahlungen auch nicht verpflichtet, irgendeine Handlung oder Unterlassung für den Betreiber vorzunehmen. Darüber hinaus erfolgen die Zahlungen ohne jedwede Zweckbindung und die Gemeinde kann ohne jede Mitwirkung oder Einflussnahme des Betreibers über die Verwendung der gezahlten Mittel selbstbestimmt entscheiden.
In analoger Anwendung des § 7 Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz sollen die Einwohnerinnen und Einwohner öffentlich wie folgt über die Verwendung dieser Geldmittel informiert werden:
- Sportstätten, Sporteinrichtungen: Ausstattung der Sporthalle Hilbersdorf
- Bibliotheken: Sach- und Personalaufwand der Bücherei Hilbersdorf
- Dorfgemeinschaftshäuser: Betriebskosten Bürgerhaus „Flora“
- Heimat- und sonstige Kulturpflege: Zuweisungen für laufende Zwecke
gemäß Vereinsfördersatzung
Mit freundlichen Grüßen
Sven Stebel
Leiter Finanzverwaltung
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