Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

 

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“ in der Planfassung vom März 2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. 

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 19,88 ha.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit 

 

                               vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

statt. 

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf unter www.bobritzsch-hilbersdorf.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf ausgelegt und können während der folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

montags              07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

dienstags            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

donnerstags       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags                 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Mensch:

  • Allgemeine Hinweise zur Radon-Belastung (insbesondere Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.10.2025)

  • Annahmen zu Reflexions- und Blendwirkung der zu errichtenden Photovoltaik-Anlagen (als mögliche Emission vom Plangebiet und Immission an benachbarten Ortslagen)

     

    Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt:

  • Betroffenheit der Feldlerche und Zauneidechse (Gutachterliche Vorabschätzung Artenschutz des IBB Ingenieurbüros für Bauwesen GmbH Chemnitz 92/2024)

  • Informationen zu vorhandenen Gehölzen und Sträuchern im Plangebiet (Gutachterliche Vorabschätzung des IBB Ingenieurbüros für Bauwesen GmbH Chemnitz mit 92/2024)

  • Vorhandensein gehölzgebundener Vogelarten

  • Abwesenheit von Fledermausquartieren in den Baugrenzen; Vorhandensein ggf. in Rand- und Gehölzbereichen

  • Abwesenheit von Fortpflanzungsstätten für Amphibien und Reptilien sowie Säugetiere und xylobionte Eremiten)

  • Informationen zu Vorranggebieten Arten- und Biotopschutz in Plangebiet und Umgebung

  • Informationen zu potenziell natürlicher Vegetation in Plangebiet und Umgebung

  • Informationen zu Gebieten mit besonderer avifaunistischer Bedeutung in Plangebiet und Umgebung

     

    Schutzgut Biotope und Schutzgebiete (insbesondere Natura-2000-Gebiete):

  • Angrenzend an Plangebiet belegene Biotope (Hochstaudenflur sumpfiger Standorte, Nasswiese)

  • Außerhalb des Plangebiets belegene Schutzgebiete (LSG „Grabentour“, FFH-Gebiet EU-Nr. 4945-301 „Oberes Freiberger Muldetal“; Vogelschutzgebiet EU-Nr. 4842-451 „Täler in Mittelsachsen“)

     

    Schutzgut Klima:

  • Zugehörigkeit zur Klimazone (gemäßigte Klimazone im Übergangsbereich vom ozeanischen zum kontinentalen Klima)

  • Jahresdurchschnittstemperatur

  • Durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge

  • Informationen zu Frischluftentstehungsgebieten, Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung

     

     

     

     

     

    Schutzgut Landschaft und Geologie:

  • Lage im Naturraum (Mulde- und Lösshügelland)

  • Informationen zum Festgesteinsuntergrund (Granit [Biotitgranit], Gneis] u.a.)

  • Informationen zu Vorranggebieten Kulturlandschaftsschutz und Kuppenlandschaft in der Umgebung

  • Informationen zu Wald in der Umgebung des Plangebietes

     

    Schutzgut Boden und Landwirtschaft:

  • Hinweise zum Schutzgut Boden (Bodenplanungsgebiet Raum Freiberg), mögliches Auftreten signifikant erhöhter Gehalte an Arsen und Schwermetallen [Blei; Cadmium] (u.a. in Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.10.2025 und Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 29.10.2025)

  • Hinweise auf Eintragsrisiken in PV-Modulen verarbeiteter per- und polyfluorierter Chemikalien (PFAS) (Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 29.10.2025)

  • Hinweise zum Schutzgut Landwirtschaft (Zielkonflikt mit Vorranggebiet Landwirtschaft) (u.a. in Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.10.2025, Stellungnahme; Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 30.10.2025; Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.10.2025)

  • Informationen zum Bodentyp (Braunerde-Podsol, sandige Fließerde, Psedogley aus Lösslehm u.a.)

  • Nutzungsarten „intensiv genutzter Acker“, „unbefestigte Feldwege“, „Feldhecke“, „intensiv genutztes Dauergrünland feuchter Standorte“

  • Bodenwertzahl / Ackerzahl

  • Informationen zur Bodenempfindlichkeit für Wasser- und Winderosion (Gebiet mit besonderer potenzieller Wassererosionsgefährdung, Lage von erosionsempfindlicher Abflussbahn für Wasser)

     

    Schutzgut Wasser:

  • Informationen zu Stand- und Fließgewässern in der Nähe (Bach im Nordosten vor Plangebiet; Bobritzsch als Gewässer I. Ordnung)

  • Informationen zu Grundwasserüberdeckung und hydrogeologischen Verhältnissen im Plangebiet

  • Information zur Abwesenheit von Trinkwasser- und Heilquellen sowie festgesetzten Überschwemmungsgebieten

 

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum. 

In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt. Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.

 

 

 

Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.10.2025

  • Hinweise zum Schutzgut Landwirtschaft (Zielkonflikt mit Vorranggebiet Landwirtschaft) Hinweise zum Schutzgut Boden (Bodenplanungsgebiet Raum Freiberg) 

 

Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 29.10.2025

  • Hinweise zum Bodenschutz

  • Schutzgut Wasser

    Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

    Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz, Biotopschutz, FFH-Verträglichkeit, Klimaschutz

 

Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.10.2025

             Schutzgut Landwirtschaft

Hinweise zum Zielkonflikt Vorranggebiet Landwirtschaft

             Schutzgut Mensch

Allgemeine Hinweise zum Radonschutz

 

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 30.10.2025

             Schutzgut Tiere/Pflanzen

Hinweise zum Arten- und Biotopschutz

             Schutzgut Landwirtschaft

Hinweise zum Zielkonflikt Vorranggebiet Landwirtschaft

 

Gutachterliche Vorabschätzung zum Artenschutz 02/2024 des IBB Ingenieurbüros für Bauwesen GmbH Chemnitz 92/2024)

             Schutzgut Tiere

(Untersuchung der Betroffenheit Feldlerche und Zauneidechse) / Feststellung vorhandener 

Gehölz- und Pflanzenarten

 

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

 

Bobritzsch-Hilbersdorf, 15.04.2026

 

René Straßberger

Bürgermeister


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