Informationen zur Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Steuer. Es handelt sich dabei um eine örtliche Aufwandssteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in der Gemeinde anzumelden.

Diese Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldung vor,

 

Eine Abmeldepflicht besteht,

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Die Anmeldung bzw. Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf in der Finanzverwaltung schriftlich vorzunehmen.

 

Welche Steuern fallen an?

 

Für den ersten Hund                                                  48,00 € / Jahr

Für den zweiten und jeden weiteren Hund                 72,00 € / Jahr

Für jeden ersten gefährlichen Hund                         240,00 € / Jahr

Für jeden weiteren gefährlichen Hund                     360,00 € / Jahr

 

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und ist jeweils am 01.07. fällig.

Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Kalenderjahr, so wird die Steuer anteilig erhoben.

Zur Zahlung bieten wir Ihnen einen Einzug per SEPA-Lastschrift an. Abweichende Zahlungsweisen sind ebenfalls möglich.

 

Hundesteuermarke

 

Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden. Bei Verlust der Hundesteuermarke erhält der Hundehalter gegen eine Gebühr von 5,00€ eine Ersatzhundesteuermarke.


Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Frau Kristin Venus
Telefon (037325) 238-19
Telefax (037325) 238-23